Einsatz von Drohnen

Aufnahme von einer Drohne aus
Dieses Foto wurde mit einer handelsüblichen Amateur-Drohne aufgenommen. Die ungewöhnliche Perspektive ist zweifelos ein Pluspunkt der Drohnenfotografie, allerdings kann die Bildqualität mit professionellen Ansprüchen nicht mithalten. Das Objektiv neigt zu starker Verzeichnung, zudem liegen Auflösung und Kontrastumfang bestenfalls auf dem Niveau günstiger Webcams. (Foto: Julian J. Rossig)

Ein beeindruckendes Video, das Möglichkeiten und Limits der Drohnenfotografie gut illustriert (nicht zur Nachahmung empfohlen):

Erlaubnis
Drohnen, die nicht allein als Hobby betrieben werden, gelten in Deutschland als »Unbemannte Luftfahrtsysteme« (UAS) und benötigen eine Aufstiegserlaubnis. Grundsätzlich ist der Betrieb außer Sichtweite, über Menschen sowie in mehr als 100 m Höhe verboten. Bei einem Gesamtgewicht von unter 5 kg kann (!) die Luftfahrtbehörde des zuständigen Bundeslands eine Allgemeinerlaubnis erteilen, die bis zu zwei Jahre gültig ist und ca. 250 Euro kostet. Sofern dies nicht möglich ist, etwa weil die Drohne mehr als 5 kg wiegt, muss vor jedem Aufstieg eine Einzelerlaubnis eingeholt werden, für die u. a. ein exakter Lageplan des beanspruchten Flugraumes und eine Unbedenklichkeitserklärung der örtlichen Polizeidienststelle benötigt werden.
Selbst wenn eine pauschale Allgemeinerlaubnis erteilt wird, hat sich der Drohnen-Pilot an Auflagen zu halten: kein Betrieb im Umkreis von Flugplätzen und über Flugverbotszonen wie dem Bundeskanzleramt, kein Überflug von Verkehrswegen einschließlich Binnenwasserstraßen, Information der zuständigen Ordnungs- und ggf. Naturschutzbehörde vor jedem Aufstieg.
Unter www.bmvi.de hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine lesenswerte »Kurzinformation« bereitgestellt, die auch Ansprechpartner bei den jeweiligen Landesbehörden nennt.

Versicherung
Für die behördliche Aufstiegserlaubnis muss eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Typischerweise schließen Privat- und Berufsversicherungen den Einsatz von Luftfahrtsystemen explizit aus, sodass man um eine Zusatzversicherung von ca. 120–200 Euro pro Jahr nicht herumkommt. Für reine Recherche-Drohnen kann über den Deutschen Modellflieger Verband e. V. (DMFV) eine Spezialversicherung abgeschlossen werden, die kommerzielle Nutzung zu Film- und Fotozwecken ist jedoch ausgeschlossen.

Einweisung und Fluglizenz
In Deutschland dürfen Drohnen bis 25 kg ohne Lizenz geflogen werden, in der Schweiz sogar bis 30 kg. Für Fluggeräte über 5 kg Gesamtmasse muss der Pilot immerhin einen Schulungsnachweis vorzulegen, unter 5 kg reicht sogar eine formlose Beschreibung der eigenen Flugerfahrung. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, vor dem ersten Einsatz verschiedene Szenarien wie Ausweichmanöver und Notlandung zu trainieren, möglichst bei Windstille und gutem Tageslicht. Bessere Modelle verfügen über Selbststabilisierungsmechanismen, die regelmäßig kalibriert werden sollten.